Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Software

Lizenz- und Nutzungsbedingungen der Software iQTrust

Stand: 01.01.2021

Präambel

Die MT-IT-Solutions GbR bietet sowohl standardisierte als auch individualisierte Softwareanwendungen sowie Speicherplatz in einem Rechenzentrum zur browserbasierten Nutzung über das World Wide Web an. Zwischen dem jeweiligen Auftraggeber/ Kunden und der MT-IT-Solutions GbR kommt durch die Beauftragung und die Annahme des Auftrags ein Vertrag zustande, wobei die nachfolgenden Vertragsbedingungen Bestandteil dieses Vertrages werden. Der sonstige Umfang des Vertrags richtet sich nach den Inhalten der Beauftragung.

§ 1 Geltungsbereich

1. Die nachfolgenden Lizenz- und Nutzungsbedingungen (nachfolgendend „Nutzungsbedingungen“) gelten für die Nutzung der von der
MT-IT-Solutions GbR
Alte Bahnhofstraße 56a
44892 Bochum
(nachfolgend „Anbieter“ genannt) erstellten Software einschließlich der Benutzerdokumentationen und sämtlichem sonstigen Begleitmaterial (nachfolgend „Software“ genannt). Diese wird im Rahmen von Software as a Service (nachfolgend „SaaS“) dem Kunden zur Verfügung gestellt. Durch den Vertrag verpflichtet sich der Lizenznehmer (nachfolgend „Kunde“ genannt) gegenüber dem Anbieter zur Einhaltung der Nutzungsbedingungen.

2. Soweit diese Nutzungsbedingungen keine speziellen Regelungen enthalten, gelten die AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen).

§ 2 Vertragsgegenstand

1. Vertragsgegenstand ist
o die mietweise Überlassung von Software durch den Anbieter zur Nutzung durch den Kunden über das Internet.
o die Einräumung von Rechenleistung und Speicherplatz durch den Anbieter zur Speicherung von Daten gemäß dem Angebot.
(nachfolgend „Leistungsgegenstände“)

2. Der Quellcode der Software ist kein Bestandteil des Vertrags.

3. Ebenso ist die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem unter § 3 Abs. 3 definierten Übergabepunkte und den Endgeräten des Kunden nicht Leistungsgegenstand.

§ 3 Softwareüberlassung

1. Die Software wird dem Kunden für die Dauer des Vertrags in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung gestellt. Hierfür stellt die MT-IT-Solutions GbR die Software auf einem Server zum Abruf zur Verfügung. Der Abruf erfolgt über das Internet mittels eines aktuell gängigen Internet-Browsers oder einer anderen geeigneten Anwendung (z.B. App).

2. Für den Funktionsumfang der Software ist die Funktionsbeschreibung im Auftrag maßgebend.

3. Übergabepunkt für die Software ist der Punkt, an dem die Daten das Rechenzentrum verlassen.

4. Der Anbieter kann während der Vertragslaufzeit die Leistungsgegenstände soweit technisch notwendig anpassen. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf konkrete Verbesserungen.

§ 4 Einräumung von Speicherplatz

1. Zur Speicherung der Daten wird dem Kunden Speicherplatz auf einem Server zur Verfügung gestellt. Der Speicherplatz ist nicht begrenzt. Der Anbieter kann bei nicht vertragsgemäßer Nutzung des Speicherplatzes oder bei Nutzung des Speicherplatzes in unverhältnismäßiger Höhe bestimmte Speicherkontingente einrichten oder die Kosten für die Erweiterung des Speicherplatzes dem Kunden in Rechnung stellen. Vor einer solchen Maßnahme wird der Kunde vorgewarnt und hat einen Monat Zeit, den Speicherplatz zu verringern.

2. Der Anbieter ist verantwortlich für die Erreichbarkeit der Daten über das Internet. Eine ununterbrochene Erreichbarkeit schuldet der Anbieter nicht.

3. Der Anbieter ist verpflichtet, Vorkehrungen und Maßnahmen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen.

Ein möglicher Datenverlust ist durch den Kunden unverzüglich anzuzeigen. Im Falle eines Datenverlustes kann der Anbieter durch aktuelle Backups Daten wiederherstellen. Ist der Kunde für den Datenverlust verantwortlich, kann der Anbieter die dadurch anfallenden Aufwände zuzüglich Materialkosten und Auslagen in einer Vergütung verlangen.

§ 5 Support

1. Der Anbieter bietet zusammen mit der Software auch Supportleistungen an. Der Umfang der Supportleistungen ergibt sich aus den Beschreibungen des Vertrags.

2. Weitere Leistungen, insbesondere Schulung, Einführungsunterstützung, Beratung sowie Leistungs- und Kapazitätserweiterungen jeder Art schuldet MT-IT-Solutions GbR nur, wenn und soweit dies ausdrücklich und gesondert zu angemessenen und marktüblichen Konditionen vereinbart wird. Hierfür ist im Zweifel der im Auftrag genannte Vergütungssatz anzuwenden.

§ 6 Zugänge

1. Der Kunde erhält vom Anbieter zum Vertragsbeginn die Zugangsdaten für die Software.

2. Die Zugänge sind nicht übertragbar und die Benutzernamen und Benutzerkennwörter sind geheim zu halten und nicht an unberechtigte Personen weiterzugeben. Außerdem ist der Kunde verpflichtet, den Zugriff auf die Daten durch geeignete Maßnahmen zu schützen.

3. Der Kunde wird die Passwörter regelmäßig, mindestens aber nach dem ersten Login, in ein nur ihm bekanntes Kennwort ändern. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich unterrichten, wenn er den Verdacht hat, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter unberechtigten Personen bekannt geworden sein könnten.

4. Wenn nicht anders geregelt, ist die Anzahl der Nutzer für die Software für einen Kunden beschränkt. Eine Übertragung des Nutzers ist nur in begründeten Fällen (Ausscheiden des Mitarbeiters, längerer Urlaub, längere Krankheit) gestattet, wobei der bisherige Mitarbeiter seine Lizenz verliert.

§ 7 Nutzungsrechte an der Software

1. Der Kunde erhält ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, auf die Laufzeit des Vertrags zeitlich beschränktes Recht, auf die Software über das Internet zuzugreifen und die Software bestimmungsgemäß zu nutzen.

2. Der Kunde hat, wenn nicht anders vereinbart, Zugriff auf einen Mandanten in der Anwendung. Dieser Mandant ist gleichbedeutend mit einem Unternehmen, einer Behörde oder einer Gemeinde. Dem Kunden ist es nicht gestattet, eine Lizenz für mehrere Mandanten zu nutzen.

3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software über die in den vorstehenden Absätzen eingeräumten Rechte hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen. Hiervon ausgeschlossen sind Angestellte des Kunden oder freie Mitarbeiter im Rahmen des Auftragsverhältnisses. Eine Nutzung der Software ist nur im Rahmen des eigenen Geschäftsbetriebs zugelassen.

4. Insbesondere ist dem Kunden die Vervielfältigung oder Verwertung von der Software oder Teilen davon nicht erlaubt.

5. Der Kunde räumt dem Anbieter die zur Durchführung des Vertrags notwendigen Nutzungsrechte für die Daten ein, um die im Zusammenhang mit der Nutzung der Anwendung notwendigen Daten zu verarbeiten und auf dem Speicherplatz abzulegen. Der Kunde bleibt Alleinberechtigter an den Daten und kann sie über geeignete Schnittstellen jederzeit exportieren. Insbesondere hat der Kunde das Recht, nach der Kündigung des Vertrags die Löschung sämtlicher Daten zu verlangen oder ein Backup aller Daten zu beauftragen. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, die zur Verwendung der Daten geeignete Software weiter zu nutzen.

§ 8 Unterbrechung der Erreichbarkeit

1. Der Anbieter bemüht sich, eine hohe Verfügbarkeit der Leistungsgegenstände zu gewährleisten. Hier wird mindestens eine Verfügbarkeit von 95% garantiert, gemessen am Jahresdurchschnitt.

2. Der Anbieter behält sich im Zuge des technischen Fortschritts und einer Leistungsoptimierung nach Vertragsschluss Weiterentwicklungen und Leistungsänderungen vor. Bei wesentlichen Leistungsänderungen wird der Anbieter den Kunden über eine entsprechende Mitteilung benachrichtigen. Wartungsarbeiten, durch die sich vorübergehende Unterbrechungen der Verfügbarkeit ergeben, werden nur in einem Zeitraum durchgeführt, in dem kaum Aktivität in der Anwendung vorhanden ist und gilt nicht als Ausfallzeiten. Der Anbieter bemüht sich, langfristige Wartungsarbeiten mindestens 7 Tage vor deren Beginn anzukündigen.

§ 9 Pflichten des Kunden

1. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.

2. Der Kunde verpflichtet sich, auf dem vom Anbieter bereitgestellten Speicherplatz keine Daten zu speichern, die Gesetze, behördliche Auflagen oder die Rechte Dritter verletzen. Erkennt der Kunde, dass eine Verletzung dieser Pflicht vorliegt, hat er den Anbieter unverzüglich darüber zu unterrichten und die Verletzung zu unterbinden. Der Kunde wird den Anbieter diesbezüglich von allen Ansprüchen Dritter freistellen.

3. Der Kunde verpflichtet sich, auf dem vom Anbieter bereitgestellten Speicherplatz keine Daten zu speichern, die gegen Gesetze oder Vorschriften verstoßen. Insbesondere sind hiermit rassistische, diskriminierende, pornographische, den Jugendschutz gefährdende, politisch extreme oder sonst gesetzes- oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßende Daten gemeint. Der Kunde wird den Anbieter diesbezüglich von allen Ansprüchen Dritter freistellen.

4. Der Kunde wird dafür Sorge tragen, dass er alle Rechte Dritter an von ihm verwendetem Material beachtet, insbesondere bei der Übertragung von Daten Dritter auf den Server.

5. Der Kunde wird vor der Versendung von Daten und Informationen an den Server diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Schutzvorkehrungen, insbesondere einen aktuellen Virenscanner, aktuelle Sicherheitspatches, Bugfixes, Updates und Servicepacks einsetzen. Wenn er zur Erzeugung von Anwendungsdaten mit Hilfe der Anwendung Daten auf den Server überträgt, wird er diese regelmäßig und der Bedeutung der Daten entsprechend sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Ver-lust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu ermögli-chen.

6. Der Kunde ist verpflichtet, den Versuch zu unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die vom Anbieter betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze des Anbieters unbefugt einzudringen.

7. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter von ihm festgestellte Störungen, Mängel, Fehler und Schäden an der Anwendung oder dem Server nach deren Entdeckung unverzüglich schriftlich unter Beschreibung der Zeit und Umstände von deren Auftreten, insbesondere der Reproduzierbarkeit, anzeigen, soweit er über die Informationen verfügt oder diese in zumutbarer Weise beschaffen kann.

8. Der Kunde ist verpflichtet, den Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den Werbezweck oder unaufgeforderten Versand von Nachrichten zu nutzen.

9. Der Kunde wird die Mitarbeiter, denen er einen Zugang zu der Anwendung ermöglicht, verpflichten, ihrerseits die Bestimmungen des Vertrags einzuhal-ten.

10. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.

11. Der Kunde wird den Anbieter von Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Anwendung durch ihn beruhen oder die sich aus vom Kunden verursachten rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit seiner Nutzung der Anwendung verbunden sind.

12. Insbesondere trägt der Kunde dafür Sorge, dass alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet werden.

13. Der Kunde hat während der Vertragslaufzeit Sorge zu tragen, dass die notwendigen technischen Voraussetzungen für die Nutzung gewährleistet werden. Kann dies nicht gewährleistet werden, so kann dies zu einem fehlerhaften Betrieb führen, welcher nicht vom Anbieter behoben werden kann.

14. Stellt sich nach Abgabe einer Störungsmeldung heraus, dass keine Störung seitens des Anbieters vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können, verpflichtet sich der Kunde, dem Anbieter die durch die Überprüfung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.

15. Der Kunde überprüft eigenständig bei Nutzung der Schnittstellen, ob die Übertragung erfolgreich war. Eine Gewährleistung seitens des Anbieters hinsichtlich Übertragung und dem Ausschluss von Übertragungsfehlern ist ausgeschlossen.

§ 10 Vertragswidrige Nutzung

1. Für den Fall, dass ein Kunde die Nutzung der Software durch Dritte oder durch nicht vom Kunden benannte Nutzer schuldhaft ermöglicht, hat der Kunde eine sofort fällige Vertragsstrafe zu zahlen. Die Höhe der Vertragsstrafe wird vom Anbieter nach billigem Ermessen bestimmt.

2. Im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen.

3. Der Anbieter ist berechtigt, bei rechtswidrigen Verstößen des Kunden oder der von ihm benannten Nutzer gegen eine der Pflichten, insbesondere die in §9 Abs. 2 bis Abs. 3 genannten Pflichten, den Zugang des Kunden zur Software und dessen Daten zu sperren. Die Sperre bleibt solange bestehen, bis der Verstoß dauerhaft beseitigt und die Vermeidung einer Wiederholungsgefahr sichergestellt ist. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen.

4. Der Anbieter ist berechtigt, bei einem Verstoß gegen §9 Abs. 2 bis 3 die betroffenen Daten zu löschen.

§ 11 Vergütung

1. Der Kunde zahlt für die Bereitstellung der Anwendung, beginnend mit dem Leistungsbeginn, eine monatliche Grundpauschale gemäß dem Auftrag. Fällt der Tag des Leistungsbeginns nicht auf den ersten Tag eines Kalendermonats, berechnet sich die für den ersten Monat zu entrichtende Vergütung anteilig nach den verbleibenden Tagen des Monats.

2. Wenn durch die Versäumung einer Mitwirkungspflicht oder durch eine dem Kunden zurechenbare Fehlbedienung Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten entstehen, kann der Anbieter eine zusätzliche Vergütung nach Aufwand zuzüglich Materialkosten und Auslagen verlangen.

3. Sonstige Leistungen werden vom Anbieter nach Aufwand zuzüglich Materialkosten und Auslagen erbracht. Der Aufwand wird nach dem Stundensatz bzw. den Stundensätzen gemäß dem Auftrag abgerechnet, wenn und soweit im Auftrag einer oder mehrere Stundensätze vereinbart wurden.

4. Vergütungen sind zuzüglich der gesetzlich geregelten Umsatzsteuer zu berechnen.

5. Wenn vertraglich nicht anders geregelt, zahlt der Kunde die monatlichen Pauschalen für die Bereitstellung monatlich spätestens zum ersten Werktag des Monats. Diese Vergütung ist im Voraus zu zahlen und wird mit dem Leistungsbeginn fällig. Die Vergütungen für die sonstigen Leistungen nach Abs. 2 und 3 werden monatlich nachträglich abgerechnet.

6. Die Verzugszinsen betragen fünf Prozent (5%) über dem jeweils gültigen Basiszinssatz.

7. Eine Aufrechnung gegenüber dem Vergütungsanspruch des Anbieters ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder bestrittenen, aber entscheidungsreifen Gegenforderungen des Kunden statthaft.

8. Der Anbieter ist berechtigt, die monatliche Grundpauschale nach Abs. 1, sowie die Vergütung für sonstige Leistungen nach Abs. 2 und 3 nach einer schriftlichen Ankündigung, mindestens 3 Monate im Voraus, zu erhöhen. Diese Erhöhung ist erstmals nach Ablauf von zwölf Monaten nach Leistungsbeginn möglich, falls und soweit sich die Kosten des Anbieters für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erhöht haben. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag binnen sechs Wochen nach der Ankündigung zu kündigen.

§ 12 Gewährleistung und Haftung

1. Der Anbieter leistet nach den Regeln des Mietrechts Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit der Leistungsgegenstände.

2. Mängel an der Anwendung einschließlich der Benutzerdokumentation und sämtlichem sonstigen Begleitmaterial werden nach entsprechender Mitteilung des Kunden innerhalb angemessener Zeit behoben.

3. Der Anbieter haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
• bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
• nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes
• im Umfang einer vom Provider übernommenen Garantie, sowie
• bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.

4. Die Höhe der Haftung ist auf den Schaden begrenzt, der nach der Art des fraglichen Geschäftes vorhersehbar und typisch ist.

5. Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Anbieters.

7. Unter Umständen der höheren Gewalt ist der Anbieter nicht zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten verpflichtet. Als höhere Gewalt gelten in diesem Sinne insbesondere folgende Umstände:
• von dem Vertragspartner nicht mindestens grob fahrlässig zu vertretende Feuer/Explosionen/Überschwemmungen
• Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo,
• über Wochen andauernde und vom Vertragspartner nicht mindestens grob fahrlässig herbeigeführte Arbeitskämpfe,
• nicht von den Vertragsparteien beeinflussbare technische Probleme

MT-IT-Solutions GbR wird den Kunden über den Eintritt eines Falles höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzen, wenn und soweit dies angesichts der Umstände der höheren Gewalt möglich und zumutbar ist.

§ 13 Laufzeit und Kündigung

1. Soweit nicht abweichend vereinbart, beginnt der Vertrag mit Unterzeichnung des Auftrags und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann vom Anbieter oder dem Kunden ordentlich mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der den Anbieter zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug ist.

3. Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 14 Änderung, Schlussbestimmungen

1. Für die Wirksamkeit von Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedarf es der Schriftform. Die Änderungen müssen dabei als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Änderungen sind zwei Monate vor Inkrafttreten beim Kunden anzukündigen. Wird den Änderungen nicht innerhalb dieses Zeitraums widersprochen, wird die Änderung Bestandteil des Vertrags.

2. Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt.

4. Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Bochum.

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